Die Abgabe der Mehrwertsteuer (MWST) ist eine essenzielle Pflicht für Unternehmen in der Schweiz. Besonders wichtig: Alle MWST-pflichtigen Unternehmen müssen ihre MWST-Abrechnung bis spätestens 28. Februar 2025 einreichen. Verpassen Sie diese Frist nicht, um Mahngebühren und Verzugszinsen zu vermeiden!
Welche Unternehmen sind betroffen?
- Unternehmen, die nach der effektiven Methode oder der vereinfachten Saldosteuersatz-Methode abrechnen.
So gehen Sie richtig vor:
- Belege sammeln & Buchhaltung prüfen – Erfassen Sie alle steuerpflichtigen Einnahmen und abzugsfähigen Vorsteuern korrekt.
- MWST-Abrechnung über das Portal ESTV SuisseTax
- Frist einhalten – Der Stichtag für die Abgabe und Bezahlung der MWST 2024 ist der 28. Februar 2025.
- MWST rechtzeitig überweisen – Vermeiden Sie Verzugszinsen von aktuell 4.75 % pro Jahr (ab 01.01.2025 4.5 %).
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Falls die MWST-Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht wird, drohen:
- Mahngebühren und Verwaltungskosten
- Verzugszinsen auf ausstehende Beträge
- Mögliche Sanktionen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Falls eine Verzögerung absehbar ist, kann bei der ESTV ein Gesuch um Fristverlängerung eingereicht werden.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.