Die Abgabe der Mehrwertsteuer (MWST) ist eine essenzielle Pflicht für Unternehmen in der Schweiz. Besonders wichtig: Alle MWST-pflichtigen Unternehmen müssen ihre MWST-Abrechnung bis spätestens 28. Februar 2025 einreichen. Verpassen Sie diese Frist nicht, um Mahngebühren und Verzugszinsen zu vermeiden!

Welche Unternehmen sind betroffen?

  • Unternehmen, die nach der effektiven Methode oder der vereinfachten Saldosteuersatz-Methode abrechnen.

So gehen Sie richtig vor:

  1. Belege sammeln & Buchhaltung prüfen – Erfassen Sie alle steuerpflichtigen Einnahmen und abzugsfähigen Vorsteuern korrekt.
  2. MWST-Abrechnung über das Portal ESTV SuisseTax
  3. Frist einhalten – Der Stichtag für die Abgabe und Bezahlung der MWST 2024 ist der 28. Februar 2025.
  4. MWST rechtzeitig überweisen – Vermeiden Sie Verzugszinsen von aktuell 4.75 % pro Jahr (ab 01.01.2025 4.5 %).

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Falls die MWST-Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht wird, drohen:

  • Mahngebühren und Verwaltungskosten
  • Verzugszinsen auf ausstehende Beträge
  • Mögliche Sanktionen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Falls eine Verzögerung absehbar ist, kann bei der ESTV ein Gesuch um Fristverlängerung eingereicht werden.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.